Hier finden Sie eine Übersicht zu aktuellen Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen und Informationen rund um die Versicherungen und Abdeckung im Falle einer Einschränkung wegen Covid-19.
Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen
Für eine Reise mit Insight Reisen gelten unsere allgemeinen AGBs.
FAQ - was übernimmt Ihre Jahresversicherung Secure Trip der Allianz*
* wenn Sie eine andere Reiseversicherung haben, dann erkundigen Sie sich bitte dort für die genauen Bestimmungen in Zusammenhang mit COVID.
VOR IHRER REISE
In diesem Fall gilt nach Ihrer Heimkehr eine Quarantänepflicht. Sie können entscheiden, ob Sie dennoch die Reise antreten wollen oder umbuchen oder stornieren möchten. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine zufrieden stellende Lösung.
- Was passiert, wenn ich vor der Abreise Covid-Positiv getestet wurde?
Die Reiseversicherung übernimmt die Annullierungskosten oder Kosten des verspäteten Reiseantritts gemäss Police, wenn Sie, Ihre Mitreisenden (bis max. 6 Personen) oder Ihre Stellvertretung am Arbeitsplatz positiv getestet wurden bzw. an Covid-19 erkrankt sind.
- Was passiert, wenn mein Reiseland vor meiner Abreise nicht bereisbar ist (Hotels geschlossen, keine Visa werden ausgestellt etc.)?
Insight Reisen ist hier zur Rückerstattung der Kosten verpflichtet abzüglich einer Bearbeitungsgebühr und allfälligen Kosten der Airline oder Leistungen vor Ort, die schon angefallen sind. In diesem Fall finden wir mit Ihnen eine zufrieden stellende Lösung.
- Was passiert, wenn ich vor meiner Abreise selbst in Quarantäne muss?
Die Reiseversicherung übernimmt die Annullierungskosten oder Kosten für verspäteten Reiseantritt gemäss Police, wenn Sie auf Anordnung einer Regierung oder öffentlichen Behörde aufgrund eines Verdachtes in Quarantäne müssen. Dies gilt nicht für generelle Quarantänen für eine Teil der Bevölkerung oder aufgrund des Reiseziels/Herkunft oder Durchreise der reisenden Person.
WÄHREND IHRER REISE
- Was passiert, wenn ich vor Ort an Covid erkranke bzw. positiv getestet werde?
Die Reiseversicherung übernimmt die medizinische Assistance. Unbegrenzte Kostenübernahme für Extra-Rückreise bei Reiseabbruch, medizinische Betreuung und Transportkosten in ein geeignetes Krankenhaus, max. 5000 CHF für eine Besuchsreise, max. 1500 CHF für Mehrkosten/Auslagen und Kosten für nicht genutzte Teile der Reise.
- Was passiert, wenn ich vor Ort in Quarantäne komme und meine Rückreise nicht antreten kann?
Die Reiseversicherung übernimmt die Annullierungskosten oder Kosten für verspäteten Reiseantritt gemäss Police, wenn Sie auf Anordnung einer Regierung oder öffentlichen Behörde aufgrund eines Verdachtes in Quarantäne müssen. Dies gilt nicht für generelle Quarantänen für eine Teil der Bevölkerung oder aufgrund des Reiseziels/Herkunft oder Durchreise der reisenden Person.
- Was passiert, wenn ich nicht zurück reisen kann, weil ein Verdacht auf Erkrankung an Covid-19 besteht?
Wenn Sie oder ihre mitreisende Person aufgrund eines Verdachts nicht weiter- oder zurückreisen dürfen, übernimmt die Reiseversicherung die Kosten für Extra-Rückreise unbegrenzt und den Teil für die nicht genutzte Reise und Auslagen/Mehrkosten von max. 1500 CHF.
- Was passiert, wenn mein Reiseland während meiner Reise auf die BAG-Liste kommt?
In diesem Fall gilt nach Ihrer Heimkehr eine Quarantänepflicht. Sie können entscheiden, ob Sie die Reise früher abbrechen wollen oder weiter fortsetzen. Die Zusatzkosten für eine vorzeitige Rückreise werden nicht übernommen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine zufrieden stellende Lösung.
- Welche Hilfe erhalte ich während meiner Reise und wo?
Die Reiseversicherung gibt über Ihre Hotline Auskunft über Reisebestimmungen, vermittelt Krankenhäuser und Ärzte sowie rechtlichen Beistand, berät bei Problemen während der Reise und benachrichtigt Angehörige und Arbeitgeber.
Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie hier.